Eine Zulassungsbescheinigung wird von der Zulassungsstelle ausgestellt und ist eine amtliche Urkunde darüber, dass das Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen ist. Der Inhalt setzt sich aus der Identifizierungsnummer oder auch Fahrgestellnummer genannt, der Zuteilung eines Kennzeichens und dass das Fahrzeug die technischen Zulassungsvorschriften erfüllt. Die Person, die in der Zulassungsbescheinigung eingetragen wird, muss nicht zwangsläufig der Eigentümer des Fahrzeuges sein, sondern es handelt sich lediglich um die Angabe des Fahrzeughalters. Auf dieses wird in der Zulassungsbescheinigung auch noch mal explizit hingewiesen. Die Zulassungsbescheinigung wurde bis zum Jahre 2005 in allen Ländern der EU eingeführt.

Dieses Zulassungssystem sollte für eine einheitliche Handhabung des Zulassungsprozesses führen und den Datenschutz verbessern. Früher war es üblich, dass in den deutschen Fahrzeugbriefen bis zu 6 Vorbesitzer namentlich mit Adresse aufgeführt wurden. Das ist heute ganz und gar nicht mehr mit den Datenschutzbestimmungen zu vereinen. Allerdings hat diese Vereinheitlichung nicht ganz funktioniert, denn die Zulassungsbescheinigungen weichen innerhalb der EU-Länder noch stark voneinander ab, in manchen Fällen sogar innerhalb eines Landes und der Datenschutz wird auch sehr unterschiedlich gehandhabt.

Zulassungsbescheinigung – weitere Infos

ZulassungsbescheinigungDer erste Teil der Zulassungsbescheinigung ersetzt den früheren Fahrzeugschein, der auch aufgrund einer hohen KFZ-Kriminalität mit drucktechnischen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet ist. Der Schein ist keine Kopie mehr des KFZ-Briefes, wie es früher der Fall war. Es werden alle Daten eingetragen, die von einem Auslieferungszustand abweichen. Sämtliche Bezeichnungen, die früher im Schein standen, haben sich verändert. Viele fehlen heute und es ist nicht mehr so einfach, Informationen aus dem Schein zu lesen.

Der zweite Teil ersetzt den früheren Fahrzeugbrief, dieser enthält nur die wichtigsten Fahrzeugdaten. Außerdem können hier keine sechs Halter mehr eingetragen werden, wie dies früher der Fall war. Es können nur noch zwei eingetragen werden. Wenn ein Auto den Halter wechselt, müssen beide Dokumente komplett neu ausgestellt werden, um den Datenschutz zu gewährleisten. Es gibt keine Möglichkeit, alte und neue Bescheinigungen parallel zu nutzen. Hat ein KFZ-Besitzer noch eine alte Zulassung, so muss er diese nicht tauschen. Erst wenn das Fahrzeug verkauft wird und umgemeldet werden muss, auch bei Umzug, werden die alten Papiere eingezogen und die neuen ausgestellt.