Vor Einführung der eVB gab es die Deckungskarte. Die Deckungskarte war bis zum 1. März 2008 bei An- und Ummeldungen eines KFZs mitzuführen. Auch unter dem Begriff Doppelkarte oder Versicherungsbestätigungskarte bekannt, diente die Deckungskarte dem Nachweis eines bestehenden KFZ-Versicherungsschutzes. Der Begriff Doppelkarte war bis zum 31. Dezember 2002 gültig und beruhte auf die Durchschrift, die an die zuständige Versicherung übermittelt wurde. Seit dem Jahre 2003 erfolgt diese Übermittlung jedoch auf elektronischem Wege, wodurch die Doppelkarte zur „Deckungskarte“ umbenannt wurde.

elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

Die Deckungskarte wird heute von der eVB, der elektronischen Versicherungsbestätigung ersetzt.  Sie wird vom Versicherer postalisch, persönlich oder aber per E-Mail ausgehändigt, sobald der Versicherungsantrag vollständig ausgefüllt abgegeben wurde.

Wann ist eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) notwendig

eVBEine elektronische Versicherungsbestätigung muss durch ihren Inhalt die Absicht zur Versicherung eines KFZ zum Ausdruck bringen – sowohl durch den Versicherer, als auch durch den Versicherungsnehmer. Wird ein Fahrzeug neu zugelassen, dauert es oftmals einige Zeit, bis die Versicherungspolice ausgestellt wird. Damit man die Nummerntafeln auch schon vor Erhalt der Versicherungspolice erhält und das Fahrzeug lenken kann, ist die Versicherungsbestätigung notwendig. Auch bei einem Fahrzeugwechsel oder einem Versicherer Wechsel ist es wichtig, die elektronische Versicherungsbestätigung mitzuführen um den künftigen Versicherungsschutz belegen zu können. Wird ein Fahrzeug auf einen anderen Halter umgeschrieben, ein stillgelegtes Fahrzeug wieder zugelassen oder ein neues Kennzeichen aufgrund eines Wohnortwechsels notwendig, wird ebenfalls eine eVB ausgestellt.